Seit fünf Jahren werden von der EZB Negativzinsen erhoben. Dadurch entstehen den deutschen Banken und Sparkassen zur Zeit jährlich Kosten von 2,3 Milliarden Euro. Für große Guthaben ab 100.000 oder 1 Million Euro werden deshalb von den Banken Negativzinsen erhoben, gezahlt werden sie praktisch nicht: »In der Regel nehmen die Berater eine solche Änderung zum Anlass, um mit den Kunden darüber zu sprechen, ob sie nicht zumindest einen Teil des Geldes auf dem Giro- oder Tagesgeldkonto in Wertpapiere investieren oder an andere Stelle verschieben wollen. Dafür können die Banken dann oft noch Vertriebsprovisionen kassieren. Die Rede ist auch von ›reinen Abwehrkonditionen‹, um von vornherein zu verhindern, dass Kunden größere Summen bei ihnen parken.«
Die Kosten für die Banken und Sparkassen werden durch Gebühren indirekt an die Kunden weitergegeben, »hier gibt es keine rechtlichen Grenzen. ›Banken und Sparkassen können Gebühren für Girokonten erhöhen, was sie bereits vielfach tun‹, sagte vzbv-Chef Müller. Das sei legitim.«
Tatsächlich ist dieses Verfahren in höchstem Maße ungerecht: 40 % der Bevölkerung haben überhaupt kein nennenswertes Vermögen, sie würden also auch keine Negativzinsen zahlen müssen. Ein Bankkonto muss aber jeder haben, die Kontoführungsgebühren muss er also auch zahlen. Sie sind unabhängig vom Kontostand: für ein Konto, das am Monatsende leer ist, fallen die gleichen Gebühren an wie für ein Konto, auf dem 100 Millionen liegen.
Würden die Banken die Negativzinsen von 0,4 % an alle Girokonten weitergeben, wären das für ein Konto mit 1.000 € Guthaben im Jahresdurchschnitt jährlich 4 € Zinsen. Für ein Millionenkonto wären es 4.000 € im Jahr. Bei einem aktuellen Aufschlag von 5 € für Kontoführungsgebühren würden also selbst Kontobesitzer mit einem Durchschnittskontostand von 15.000 € noch keinen Verlust durch Negativzinsen machen. Alle Klein- oder Gar-nicht-Sparer mit weniger Geld auf dem Konto würden von Negativzinsen profitieren. Das ist ungefähr die Hälfte der Bevölkerung! Macht sich also der bayerische Ministerpräsident für Kleinsparer stark, wie der Spiegel behauptet – oder schützt er nur die Großsparer und lässt die Kleinen die Zeche zahlen?
Das aktuelle Verfahren, zur Vermeidung von Negativzinsen die Gebühren unabhängig vom Kontostand zu erhöhen, widerspricht dem Prinzip »Starke Schultern sollten mehr tragen als schwache« und damit sogar dem Grundgesetz, § 14, Satz 2: »Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.« Die Politiker sollten sich also besser dafür einsetzen, dass ungerechte Gebühren verboten werden und dass die Kosten nach dem Verursacherprinzip als Negativzinsen weitergegeben werden.
Dass diese Rechnung und Argumentation in keinem großen Medium, sei es Zeitung, Radio oder Fernsehen auftaucht, wirft ein deutliches Licht auf den Zustand unserer Medienlandschaft, der aktuell wieder an verschiedenen Stellen thematisiert wird, z.B. hier (man beachte insbesondere den Leserkommentar von Anja Böttcher) und hier.
Quellen:
»Söder will Strafzinsen für Kleinsparer verbieten lassen«, Spiegel online am 21.08.2019